Bluttest auf Trisomien 13, 18 und 21

Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.07.2022

Der nicht-invasive Pränataltest ist ein Bluttest, mit dem sich bereits während der Schwangerschaft Hinweise auf eine genetische Veränderung des ungeborenen Kindes bestimmen lässt. Dieser wird seit 01.07.2022 von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Trisomien sind seltene genetische Veränderungen, die körperliche und geistige Entwicklungen unterschiedlich beeinflussen. Am bekanntesten ist die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Zur Feststellung von Trisomien kann ein nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) herangezogen werden. Dieser kann Hinweise auf die Trisomien 13 (Pätau-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind geben. Dies funktioniert durch einen Bluttest der Schwangeren ab der 10. Schwangerschaftswoche, mit dem sich kindliches Erbgut untersuchen lässt.

Der NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Seit 1. Juli 2022 wird dieser Bluttest unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt:

  • Wenn sich Hinweise auf Trisomien aus anderen vorgeburtlichen Untersuchungen ergeben haben.
  • Wenn Sie als werdende Eltern gemeinsam mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt zu der Überzeugung kommen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Beim nicht-invasiven Pränataltest handelt es sich um eine genetische Untersuchung. Die Inanspruchnahme eines NIPT erfordert eine ärztliche Aufklärung über das Ziel, die Aussagekraft und die möglichen Folgen dieser Untersuchung sowie eine genetische Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG).

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle vorgeburtlichen Untersuchungen freiwillig sind.

Lesen Sie in der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mehr über den NIPT auf Trisomien.

 

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