(Krebs-)Vorsorge

Die Gesundheit ist der Pflege wert. Einmal jährlich sollten Sie deshalb Ihren gynäkologischen Vorsorgetermin wahrnehmen. Neben ausführlichen Gesprächen zu Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft oder Kinderwunsch dient dieser Termin auch zur Krebsvorsorge und -früherkennung der weiblichen Geschlechtsorgane. Sollten Sie Schmerzen oder Unauffälligkeiten an sich bemerken, so sollten Sie sich auch unabhängig der Vorsorge-Untersuchung ärztlichen Rat einholen, bspw. bei Schmerzen, Jucken oder Brennen im Genitalbereich, Ausfluss aus der Scheide, Regelbeschwerden oder Veränderungen Ihrer Brust.

Mit unserem ganzheitlichen Konzept ermöglichen wir Ihnen, mögliche Krankheitszustände frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Bei der Frage, was Sie für Ihre Gesundheit und deren Erhalt alles tun können, bieten wir Ihnen Hilfe und Orientierung an.

Brustkrebs-Vorsorge

Brustkrebs gehört zu den häufigsten Formen von Krebs bei Frauen. Dabei spielt die Früherkennung des Brustkrebses eine große Rolle. Je früher dieser entdeckt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Bei der jährlichen Vorsorge-Untersuchung wird deshalb routinemäßig eine Tastkontrolle durchgeführt. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie das Abtasten der Brust selbst regelmäßig durchführen und dadurch Veränderungen erfassen können.

Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre den Anspruch auf ein kostenfreies Mammographie-Screening. Die Mammographie ist eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust, welche in speziell dafür zugelassenen, radiologischen Einrichtungen stattfindet. Sie werden hierzu mit einem persönlichen Schreiben von der Zentralen Stelle des Mammographie-Programms eingeladen.

Der Brust-Ultraschall ist ein genutztes Mittel zur Früherkennung und kann für die Frau zwischen dem 20. und 50. Lebensjahr als Ergänzung zur Tastuntersuchung sowie bei der Frau ab dem 50. Lebensjahr als Ergänzung zur Mammographie eine große Rolle spielen. Mit dem Brust-Ultraschall wird die gesamte Brust mittels Ultraschall abgetastet, um kleinste Gewebeveränderungen frühzeitig zu erkennen. Der Brust-Ultraschall ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), d.h. bei einem negativen Tast- oder Mammographie-Befund werden die Kosten dieser Ultraschall-Untersuchung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

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