Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D

Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.07.2021

Schwangere mit einem negativen Rhesusfaktor-D können in ihrem Blut den Rhesusfaktor-D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Dieser nicht-invasive Pränataltest ist ab dem 01.07.2021 Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge. Der Bluttest ermöglicht eine gezielte Anti-D-Prophylaxe, um Schwangerschaftskomplikationen aufgrund einer Unverträglichkeit zu vermeiden.

Hintergrund
Blut lässt sich mit seinen unterschiedlichen Merkmalen in Gruppen einteilen. So ermöglicht beispielsweise die Oberflächenbeschaffenheit der roten Blutkörperchen unsere Unterteilung in die Blutgruppen A, B, AB und 0 (AB0-Blutgruppensystem) sowie in Rhesusfaktor positiv und negativ (Rhesus-System). Sind also spezielle Eiweiße auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen vorhanden, wird der Mensch als Rhesus-positiv bezeichnet. Fehlen sie, wird von Rhesus-negativ gesprochen. Im Alltag machen sich die Blutgruppenmerkmale nicht bemerkbar. In bestimmten Situationen, z. B. bei einer Bluttransfusion im Rahmen einer Operation, ist die Blutgruppen-Verträglichkeit allerdings immens wichtig. Bei einer Unverträglichkeit zwischen beiden Blutgruppen kann es zu Abwehrreaktionen gegen das Spenderblut im Blutkreislauf des Empfängers kommen.

Der Rhesusfaktor in der Schwangerschaft
Bei werdenden Müttern wird im Rahmen der Schwangerschafts-Erstuntersuchung die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt und in den Mutterpass eingetragen. Insbesondere der Rhesusfaktor (Antigen D) ist hier von Interesse. Denn bei der Schwangerschaft einer Rhesus-D-negativen Mutter mit einem Rhesus-D-positiven Kind kann es bei Blutkontakt während der ersten Schwangerschaft zu einer Abwehrreaktion des Immunsystems der Mutter kommen, indem die Mutter Antikörper gegen den kindlichen Rhesusfaktor bildet. Dieser Erstkontakt ist in der Regel noch ohne klinische Relevanz. Denn häufig kommt es erst während des Geburtsvorgangs zu einem Kontakt zwischen mütterlichem Immunsystem und kindlichem Blut. Erst danach bilden sich Antikörper. Sollte bspw. aufgrund eines operativen Eingriffs oder Bauchtraumata ein Blutkontakt während der ersten Schwangerschaft erfolgen, so ist auch dies in aller Regel keine Gefahr für das Ungeborene, da die bei der Mutter gebildeten Antikörper eine zu geringe Konzentration aufweisen und aufgrund ihrer Größe nicht über die Plazenta im Mutterleib auf das ungeborene Kind übertragen werden.

Wird nun aber die Mutter erneut mit einem Rhesus-D-positiven Kind schwanger, gelangen die Antikörper der Mutter in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Dies führt zu einer schweren Schädigung des Kindes im Mutterleib.

Verhinderung einer Rhesus-Unverträglichkeit
Um eine solche Abwehrreaktion zu verhindern werden heute frühzeutig vorbeugende Maßnahmen ergriffen. In der Regel kommt es damit nicht mehr zu schweren Folgen einer Rhesus-Unverträglichkeit. So erhalten bislang alle Rhesus-D-negativ getesteten Mütter während der Schwangerschaft und ggf. nach der Geburt vorbeugende Medikamente (Anti-D-Prophylaxe). Die Anti-D-Prophylaxe nach der Geburt ist abhängig vom kindlichen Rhesusfaktor, welcher bis jetzt erstmalig nach der Geburt bestimmt werden konnte. Dies hatte zur Folge, dass bei etwa 40 % der Rhesus-D-negativen Schwangeren eine Prophylaxe während der Schwangerschaft überflüssig war, da das Kind ebenfalls einen Rhesus-D-negativen Status aufwies.

Gezielte Rhesus-D-Prophylaxe
Mit der Aufnahme des genetischen Bluttests zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D in die gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen ist es nun möglich, den Rhesusfaktor des Ungeborenen bereits im Mutterleib zu bestimmen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Untersuchung ist eine Einlingsschwangerschaft. Der Bluttest erlaubt die gezielte Prophylaxe nur bei denjenigen Frauen, deren ungeborenes Kind Träger des Rhesus-D-Merkmals ist. Dies verbessere die ambulante medizinische Versorgung von Schwangeren und gibt "nicht nur den Frauen mehr Sicherheit. Sie hilft letztlich auch dem ungeborenen Kind.", sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen. Dieser Beschluss gilt ausschließlich für Einlingsschwangerschaften und nicht für Mehrlingsschwangerschaften, da die Datenlage bei Mehrlingsschwangerschaften für eine Bewertung nicht ausreichend sei.

Der Bluttest - kurz erklärt
Dieser nicht-invasive Pränataltest ist ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Für dessen Durchführung wird eine Blutprobe der Mutter benötigt. Dabei macht sich dieser Test die Tatsache zunutze, dass das mütterliche Blut auch genetisches Material des Ungeborenen enthält. Somit lässt sich mittels laboranalytischem Verfahren das kindliche Erbgut aus dem mütterlichen Blut extrahieren und auf das Rhesus-Gen untersuchen. Da es sich um eine genetische Analyse handelt, setzt diese Analyse die schriftliche Einwilligung der Mutter voraus. Vorab erhalten Sie eine ärztliche Aufklärung über das Ziel, die Aussagekraft und die möglichen Folgen dieser Untersuchung sowie eine genetische Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG).

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle vorgeburtlichen Untersuchungen freiwillig sind.

 

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