Schwangere werden künftig bereits zu Beginn eine Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen auf Hepatitis B getestet.
Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft vorgezogen. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.
Bislang wurde lt. Mutterschafts-Richtlinie ein Test auf Hepatitis B in der 32. bis 40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War dieser positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert.
Am 30. Juni 2023 ist die Änderung der Mutterschafts-Richtlinie in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte mit dieser Änderung seine Mutterschafts-Richtlinie an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie "Hepatitis-B-Virusinfektion - Prophylaxe, Diagnostik und Therapie" an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt. Laut G-BA haben neuere Forschungsergebnisse gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige.
Die serologische Untersuchung der Mutter zu Beginn der Schwangerschaft entfällt jedoch, wenn Immunität, zum Beispiel nach einer Impfung, nachgewiesen werden kann.
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